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ERMÄCHTIGUNG ZUR
INANSPRUCHNAHME DES DATENFERNVERARBEITUNGSDIENSTES
Siehe Hinweise auf die
gesetzlichen BestimmungenBENUTZER, DIE ZUR INANSPRUCHNAHME DES DIENSTES BERECHTIGT SIND
Derzeit sind folgende Kategorien vorgesehen:
- Öffentliche Verwaltungen und institutionelle Körperschaften, die gemäß den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen Anrecht auf unentgeltlichen Zugriff auf die Daten des Katasters
haben;
- Alle anderen öffentlichen und privaten Körperschaften, Freiberufler sowie
Berufsverbände und -kammern wie zum Beispiel Notare, Ingenieure, Architekten und
Geometer, für welche der Zugriff gebührenpflichtig ist.
Für jede Kategorie ist ein eigenes Vereinbarungsmuster vorgesehen.
GESUCH UM ZUGRIFF
Um den Dienst für die Einsichtnahme in die DV- Archive des Katasters
und des Grundbuches über Internet beanspruchen zu können, ist das beiliegende
Muster je nach Benutzerkategorie auszufüllen (siehe Abschnitt Unterzeichnung
der Dienste und Vertragsvordrucke).
Das Muster ist durch Einschreibebrief mit Rückantwort an die
im folgenden Abschnitt angegebene Anschrift zu übermitteln. (AN WEN
SOLL SICH DER BENUTZER FÜR DEN ABSCHLUSS DER VEREINBARUNGEN UND FÜR
WEITERE AUSKÜNFTE WENDEN)
Bei Verträgen hat der Benutzer bei seinem Kreditinstitut einen Zahlungsdauerauftrag
zugunsten der Provinz mit der Begründung "OPENKAT - Bezahlung der
jährlichen Abonnementgebühr und der Gebühren für die Einsichtnahme "
zu hinterlegen; bei Vertragsabschluss sind eine vom Kreditinstitut
und vom Benutzer unterzeichnete Abschrift des Zahlungsdauerauftrags
sowie Stempelmarken im Wert von Euro 29,24 an die Provinz zu übermitteln
bzw. per Post gemäß den oben angegebenen Richtlinien zuzusenden.
(Als Beispiel für die Ausfüllung siehe das beigelegte Muster "Muster
eines Zahlungsdauerauftrages - Formblatt R.I.D.")
In diesem Fall ist die Erkennungsnummer des Schuldners bei dem für die
Bearbeitung der Vereinbarungen und für die Beziehungen mit den Benutzern
zuständigen Amt (siehe folgenden Abschnitt) im Voraus anzufordern.
Es müssen also folgende Akten der Provinz per Post zugesandt werden:
- die Vereinbarung, welche vom Benutzer nur in den für ihn vorbehaltenen
Sparten ausgefüllt und auf jeder Seite unterzeichnet wird ;
- der vom Benutzer und vom Kreditinstitut unterzeichnete Zahlungsdauerauftrag
und Stempelmarken im Wert von Euro 29,24.
- die Jahresgebühr von 90,00 bzw. 540,00 Euro wird direkt über
den Dauerauftrag verrechnet.
Nach Erhalt der obengenannten Dokumente
übermittelt die Provinz den Antragsteller ein Antwortschreiben.
Nachstehend können Sie das Vereinbarungsmuster finden:
Die Erkennungsnummer des
Kunden ist (Formblatt R.I.D.) nach den untenstehenden Anweisungen im
Zahlungsdauerauftrag (siehe
Muster eines Zahlungsdauerauftrags für die Provinz
Trient oder
Muster eines Zahlungsdauerauftrags
für die Provinz Bozen ) anzugeben:
- rechtsbündig anordnen
- leere Kästchen links mit Nullen auffüllen
- ohne Schrägstriche
- letzte zwei Großbuchstaben müssen der Abkürzung der Provinz entsprechen
- die Zeichen vor der Abkürzung müssen numerisch sein
- die Länge der Erkennungsnummer beträgt 16 Zeichen (z.B. 00000000000321BZ)
(*)Die
Eingetragenen im Berufsverzeichnis der Kammern und Kollegien, welche
befähigt sind, Unterlagen im Kataster einzureichen, können
auch das beiliegende Zusatzformular für die Eintragung in die eigens
dazu bestimmte Benutzerkategorie übermitteln, wenn sie einen gebührenpflichtigen
Vertrag schließen bzw. geschlossen haben.
AN WEN SOLL SICH DER
BENUTZER FÜR DEN ABSCHLUSS DER VEREINBARUNGEN UND FÜR WEITERE AUSKÜNFTE
WENDEN
Für den Abschluss der Vereinbarungen und für weitere Auskünfte können
Sie sich mit dem nachstehend zuständigen Amt in Verbindung setzen, und
zwar:
- für die Provinz Trient
Autonome Provinz Trient
Vicolo Dallapiccola, 12 - 38100 Trento
Tel.: 0461/494427
Fax: 0461/494401
E-Mail-Adresse: openkat@provincia.tn.it
- für die Provinz Bozen
Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Abteilung 41 - Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster
Giorgio-Ambrosoli-Platz Nr. 16 - 39100 Bozen
Tel.: 0471/417302
Fax: 0471/417309
E-Mail-Adresse: openkat@provinz.bz.it
Je nach der, für den Gebrauch der Kataster- und Grundbuchsdaten ausgewählten Provinz,
sind die Vereinbarung und der Zahlungsdauerauftrag an die oben genannte Abteilung V -
Grundbuch und Kataster in Trient bzw. in Bozen zuzusenden.
BEMERKUNGEN ZUM AUSFÜLLEN DER ANLAGEN
Hinsichtlich der meldeamtlichen Angaben des
Vertragspartners sieht die Vereinbarung zwei sich gegenseitig ausschließende Teile vor:
einen für die natürlichen Personen und den anderen für die juristischen Personen. Der
Benutzer hat in der Vereinbarung folgende Daten anzugeben:
- meldeamtliche Angaben zum Vertragspartner, falls es sich um eine natürliche Person
handelt; meldeamtliche Angaben zur natürlichen Person, die die juristiche Person als
Vertragspartner vertritt.
- Firmenbezeichnung (für juristische Personen);
- Steuernummer/Mehrwertsteuernummer;
- Eintragungsnummer im Handelsregister;
- Telefonnummer, Fax, E-Mail;
- Wahl des Abonnements: Einzelbenutzer bzw. Mehrplatzbenutzer (in der Vereinbarung - Art.
4- Löschen Sie das Abonnement, an dem Sie NICHT interessiert sind). Handelt es sich um
das Abonnement "Mehrplatzbenutzer" geben Sie die Höchstanzahl der vorgesehenen
Benutzer an;
- Name der Bank, Bankleitzahlen: CIN, ABI, CAB und Kontokorrentnummer für die
dreimonatlichen Anlastung der Einsichtnahmengebühren und der Jahresgebühr.
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